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   LAG Hessen, 28.06.1993 - 16 Sa 1617/92   

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https://dejure.org/1993,3537
LAG Hessen, 28.06.1993 - 16 Sa 1617/92 (https://dejure.org/1993,3537)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.06.1993 - 16 Sa 1617/92 (https://dejure.org/1993,3537)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 1993 - 16 Sa 1617/92 (https://dejure.org/1993,3537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung der Auflösung einer GmbH im Handelsregister ; Anforderungen an den Verlust der Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit einer GmbH; Voraussetzungen der Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LöschG § 1 Abs. 1; ZPO § 50
    Arbeitsgerichtsverfahren: Parteifähigkeit einer GmbH, deren Auflösung in das Handelsregister eingetragen wurde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 07.09.1998 - 16 Sa 189/98

    Verlust der Parteifähigkeit einer GmbH bei Löschung

    Damit konnte nach § 246 Abs. 1 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens nicht eintreten (vgl. BGH, 04.06.1957 und 18.01.1994, jeweils a.a.O.; Kammerurteil vom 28.06.1993 - 16 Sa 1617/92 GmbH R 94, 483).

    Die Löschung selbst hat nämlich keine rechtsgestaltende Wirkung in dem Sinne, daß sie die Gesellschaft endgültig zum Erlöschen bringt, sondern nur die Bedeutung der Beurkundung einer Tatsache (vgl. BGH, 04.06.1957, a.a.O.; BGH, 26.04.1990, VersR 91, 121; BAG, 09.07.1981, a.a.O.; Kammerurteil vom 28.06.1993, a.a.O.).

    Richtig ist, daß Löschung im Handelsregister und Vermögenslosigkeit zusammengenommen in der Regel zur Beendigung der Gesellschaft und damit zum Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit führen (vgl. Kammerurteil vom 28.06.1993, a.a.O.; Baumbach/Huck/Schulze-Osterloh, GmbHG , 16. Aufl. 1996, Anhang § 60 Rdn. 9).

  • LAG Hessen, 18.03.1996 - 16 Sa 846/95

    Tarifgeltung: Bautarifverträge - Subunternehmer - Überwachung

    Das lässt sich nur so verstehen, dass es nach dem Willen der Tarifvertragsparteien für eine Einordnung als Baubetrieb gleichgültig ist, ob Eigen- oder Fremdmaterial bei den baulichen Leistungen eingesetzt wird (vgl. Kammerurteil vom 28.06.1993 - 16 Sa 1617/92 - Brocksiepe, BRTV-Bau 1981, 62).
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